Erstellung des Jahresabschlusses
Banken verlangen heutzutage regelmäßig die Vorlage von Jahresabschlüssen, um die Kreditwürdigkeit von Unternehmen beurteilen zu können. Die zeitnahe und ordnungsgemäße Erstellung eines Jahresabschlusses ist daher Pflicht für jedes Unternehmen. Hierbei werden die wirtschaftlichen Ergebnisse Ihres Unternehmens über den Zeitraum von 12 Monaten zusammengefasst – entweder in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung.
Die Jahresabschlusserstellung erfordert die vollständige Erfassung aller steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen, die Ihren Betrieb betreffen. Dabei ist es unerheblich, ob uns diese Daten durch die Erstellung der laufenden Buchhaltung bereits vorliegen oder Sie uns diese aus Ihrer eigenen Buchhaltung übermitteln.